Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Bildungsurlaube von ZEIT HUND RAUM
Stand: 18.04.2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Veranstalterin ZEIT HUND RAUM, Marie Konrad, Niederwaldstraße 14, 65187 Wiesbaden, (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) und den Teilnehmenden für alle angebotenen Präsenzseminare, Bildungsurlaube und sonstigen Veranstaltungen, unabhängig davon, ob der Vertrag über Fernkommunikationsmittel oder in sonstiger Weise geschlossen wird. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages.
1.2. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB der teilnehmenden Person werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Veranstalterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat.
1.3. Die Rechtsbeziehungen unterscheiden sich je nachdem, ob die teilnehmende Person Verbraucher oder Unternehmer ist. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
2.1. Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Webseite der Veranstalterin stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2. Die teilnehmende Person gibt durch ihre Buchung (online, per E-Mail oder in sonstiger Textform) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme dieses Angebots durch die Veranstalterin in Textform (z. B. per E-Mail) zustande.
2.3. Die Veranstalterin erbringt Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet wird die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Veranstaltung, nicht jedoch ein bestimmter subjektiver Lernerfolg oder ein sonstiges Ergebnis.
2.4. Die Veranstalterin behält sich vor, den Inhalt und den Ablauf der Veranstaltung sowie den Einsatz von Dozenten geringfügig zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Solche Änderungen begründen keine Ansprüche der teilnehmenden Person.
Über wesentliche Leistungsänderungen werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert. In diesem Fall ist die teilnehmende Person zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen der Leistungsänderung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin die Änderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2.5 Die konkrete Ausgestaltung der Inhalte, Methoden und didaktischen Ansätze liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Veranstalterin bzw. der eingesetzten Dozenten.
2.6 Die Veranstaltungen stellen keine Therapie, medizinische Behandlung oder psychologische Beratung dar und ersetzen diese nicht. Es werden keine Heil-, Erfolgs- oder Entwicklungserfolge geschuldet.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung, Gruppengröße oder auf die Teilnahme bestimmter Personen oder Hunde besteht nicht.
2.8 Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten besteht nicht, sofern der Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung gewahrt bleiben.
3. Externe Leistungen Dritter (Unterkunft, Verpflegung, Räume)
3.1. Die Veranstalterin ist ausschließlich Anbieterin der ausgeschriebenen Bildungsleistung (Bildungsurlaub, Seminar, Workshop, sonstige Veranstaltung). Sie ist weder Anbieterin noch Vertragspartnerin für externe Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder die Zurverfügungstellung von Veranstaltungsräumen, sofern diese von Dritten (z.B. Hotels, Tagungshäusern, Seminarzentren) erbracht werden.
3.2. Verträge über solche externen Leistungen kommen ausschließlich zwischen der teilnehmenden Person und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die Konditionen, Preise und Stornierungsbedingungen dieser Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin und sind von der teilnehmenden Person direkt mit dem Drittanbieter zu klären.
Die Veranstalterin unterstützt gegebenenfalls lediglich organisatorisch bei der Vermittlung oder Weitergabe von Teilnehmerdaten (z. B. zur Zimmerreservierung oder zur Berücksichtigung von Verpflegungswünschen). Vertragspartner dieser Leistungen wird ausschließlich der jeweilige Drittanbieter. Die Konditionen, Preise und Stornierungsbedingungen dieser Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalterin und sind von der teilnehmenden Person direkt mit dem Drittanbieter zu klären.
3.3. Das Hausrecht, die Verkehrssicherungspflichten sowie die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Mängelfreiheit der Räumlichkeiten und Unterkünfte liegen beim jeweiligen Betreiber (Drittanbieter). Die Veranstalterin ist nicht Vertragspartnerin dieser Leistungen und haftet daher nicht für deren ordnungsgemäße Erbringung, für Mängel, Schäden oder Ausfälle.
3.4. Eine etwaige Haftung der Veranstalterin für ein Auswahlverschulden bei der Wahl des Drittanbieters bleibt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
3.5. Für Schäden, die von der teilnehmenden Person oder deren Hund in den Räumlichkeiten oder Unterkünften des Drittanbieters verursacht werden, haftet die teilnehmende Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber dem Drittanbieter.
3.6. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Veranstalterin keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB anbietet. Die Veranstalterin schuldet ausschließlich die Durchführung der Bildungsleistung.
4. Teilnahme mit Hund – Sonderregelungen
4.1. Die Teilnahme mit einem Hund ist ausschließlich bei explizit dafür ausgewiesenen Veranstaltungen und nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch die Veranstalterin in Textform (z. B. per E-Mail) gestattet. Die Regelungen dieses Abschnitts gelten als verbindliche Teilnahmebedingungen für Personen mit Hund.
4.2. Voraussetzung für die Teilnahme mit Hund ist ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut. Der EU-Heimtierausweis oder ein entsprechender Impfnachweis ist der Veranstalterin auf Verlangen vorzulegen. Die teilnehmende Person versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich außerdem, für den Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abgeschlossen zu haben. Der Nachweis ist der Veranstalterin auf Verlangen vorzulegen.
Die Veranstalterin ist berechtigt, entsprechende Nachweise bereits vor Veranstaltungsbeginn anzufordern. Hunde ohne gültigen Tollwutnachweis oder ohne ausreichenden Versicherungsschutz können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
4.3 Die Teilnahme an Veranstaltungen mit Hund setzt einen verantwortungsvollen, artgerechten und tierwohlgerechten Umgang mit dem teilnehmenden Hund voraus. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die Bedürfnisse ihres Hundes zu respektieren und für dessen körperliches und psychisches Wohlbefinden Sorge zu tragen.
Gewalt, Zwang, Schmerzreize oder sonstige tierschutzwidrige Trainingsmethoden sind während der gesamten Veranstaltung untersagt. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des deutschen Tierschutzrechts, insbesondere des Tierschutzgesetzes, einzuhalten.
Die Veranstalterin ist berechtigt, eine teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn der Umgang mit dem Hund gegen die Grundsätze des Tierwohls verstößt oder das Wohl des eigenen Hundes, anderer Hunde oder anderer Teilnehmender gefährdet wird. In diesem Fall gilt die Teilnahme als abgebrochen; ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
4.4. Die Teilnahme mit läufigen Hündinnen ist nach vorheriger Absprache nur in Ausnahmefällen möglich. Die Veranstalterin kann die Teilnahme zum Schutz der anderen Hunde und des Veranstaltungsablaufs ablehnen. Trächtige Hündinnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.5. Die teilnehmende Person ist zur ständigen Beaufsichtigung ihres Hundes verpflichtet und hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung Folge zu leisten.
Der Hundehalter bleibt während der gesamten Veranstaltung für seinen Hund verantwortlich und haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche durch den Hund verursachten Schäden.
Örtliche Vorschriften, insbesondere zur Leinen- oder Maulkorbpflicht, sind strikt einzuhalten.
Die Veranstalterin ist berechtigt, zur Sicherung der Gruppe, zur Einhaltung von Hygienevorschriften sowie zur Gewährleistung eines geordneten Veranstaltungsablaufs weitere verbindliche Anordnungen zu treffen.
4.6. Die Veranstalterin ist berechtigt, die weitere Teilnahme eines Hundes und seiner haltenden Person mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Abmahnung zu untersagen, wenn der Hund eine unmittelbare Gefahr für andere darstellt, oder nach Abmahnung, wenn der Hund den Veranstaltungsablauf erheblich stört, aggressives Verhalten zeigt oder die haltende Person ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. In diesen Fällen gelten die Regelungen zu Rücktritt und Stornierung entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch die Veranstalterin bleibt davon unberührt.
4.7. Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass Hunde untereinander oder mit anderen anwesenden Hunden dauerhaft verträglich sind. Das Risiko von Konflikten zwischen Hunden tragen die jeweiligen haltenden Personen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Freizeitveranstaltungen
Für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Dies betrifft alle als solche gekennzeichneten Freizeit- und Hobbyseminare.
5.2 Widerrufsrecht bei Bildungsurlauben und beruflicher Weiterbildung
Sofern die Veranstaltung als Bildungsurlaub oder als eine der beruflichen Weiterbildung dienende Maßnahme gebucht wird und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, steht Verbrauchern das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Marie Konrad, Niederwaldstraße 14, 65187 Wiesbaden
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn ich die Dienstleistung vollständig erbracht habe und Sie mir vor Beginn der Leistung ausdrücklich erlaubt haben, mit der Ausführung zu beginnen, und dabei bestätigt haben, dass Sie mit vollständiger Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Die Nutzung dieses Formulars ist nicht vorgeschrieben. Sie können es aber für Ihren Widerruf nutzen.)
An:
ZEIT HUND RAUM – Marie Konrad
Niederwaldstraße 14, 65187 Wiesbaden
E-Mail: kontakt@zeithundraum.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:
Dienstleistung: ____________________________
Vertrag geschlossen am: ____________________
Name: ____________________________________
Anschrift: ________________________________
E-Mail: __________________________________
Datum: ____________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
5.3. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1. Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise.
Für Verbraucher verstehen sich diese als Endpreise. Soweit gesetzlich Umsatzsteuer anfällt, ist diese im Preis enthalten. Ist eine Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften von der Umsatzsteuer befreit (insbesondere nach § 4 Nr. 21 UStG), wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Für Unternehmer verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt.
6.2 Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung und wird mit Vertragsschluss fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
6.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Veranstalterin. In begründeten Ausnahmefällen kann nach vorheriger Vereinbarung eine Ratenzahlung gewährt werden.
6.4 Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, sofern bis zum Veranstaltungsbeginn kein vollständiger Zahlungseingang erfolgt ist.
6.5. Gerät die teilnehmende Person mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug, ist die Veranstalterin berechtigt, eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten und den Teilnahmeplatz anderweitig vergeben. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung vorbehalten. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Regelungen der Stornierungspauschalen in Ziffer 7.
6.6. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Veranstalterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie -gegenüber Unternehmen, sofern ein Vertragsschluss mit solchen vorgesehen ist – eine Verzugskostenpauschale nach Maßgabe des § 288 BGB zu verlangen.
7. Rücktritt, Stornierung und Ersatzteilnehmende
7.1. Die teilnehmende Person kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
7.2. Im Falle eines Rücktritts kann die Veranstalterin eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen.
Diese wird in Form von Stornierungspauschalen wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei;
Rücktritt 55 bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % Seminargebühr;
Rücktritt 39 bis 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % Seminargebühr;
Rücktritt 24 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % Seminargebühr;
Rücktritt weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % Seminargebühr.
Bei unangekündigtem Nichterscheinen zur Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr in Höhe von 100 % fällig.
Die Stornierungspauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den typischerweise entstehenden Schaden.
7.3. Gegenüber Verbrauchern gilt: Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Veranstalterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
7.4. Die teilnehmende Person kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmenden benennen. Für den hierdurch entstehenden Verwaltungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar) erhoben. Der Ersatzteilnehmende muss die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Bei Veranstaltungen mit Hund behält sich die Veranstalterin die Zustimmung nach Prüfung der Eignung des neuen Hundes vor.
7.5. Nach Beginn der Veranstaltung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bricht die teilnehmende Person die Teilnahme aus Gründen ab, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen, gilt die Teilnahme als vollständig in Anspruch genommen. Dies gilt insbesondere, wenn der Abbruch auf persönlichen Umständen der teilnehmenden Person beruht, oder auf Umständen im Zusammenhang mit dem mitgebrachten Hund beruht.
Es wird der Abschluss einer Seminarversicherung empfohlen
8. Absage und Änderung durch die Veranstalterin
8.1. Die Veranstalterin kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt muss spätestens 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden.
8.2. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Dozenten wegen Krankheit, bei höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Krieg, Energie- oder Transportausfälle, behördliche Anordnungen oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Die Absage erfolgt unverzüglich.
8.3. In den Fällen der Ziffern 8.1 und 8.2 wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Soweit möglich und von der teilnehmenden Person gewünscht, kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatztermin angeboten werden. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Verdienstausfall oder sonstigen Folgekosten, bestehen nicht, sofern nicht ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Veranstalterin zur Last fällt.
Die Rückerstattungspflicht beschränkt sich ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Ansprüche im Zusammenhang mit Leistungen Dritter bleiben unberührt.
8.4 Kurzfristige organisatorische oder technische Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche der teilnehmenden Person.
9. Haftung
9.1. Die Haftung der Veranstalterin richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
9.2. Haftung gegenüber Verbrauchern: Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3. Haftung gegenüber Unternehmern: Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9.4. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die von anderen Teilnehmenden, deren Begleitpersonen oder deren Hunden verursacht werden, soweit der Veranstalterin kein eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
9.5. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, einschließlich Fahrzeugen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin.
9.6 Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung begründet keine darüberhinausgehenden Haftungsansprüche.
10. Pflichten der Teilnehmenden und Hausordnung
10.1. Die teilnehmende Person verpflichtet sich zur Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung des jeweiligen Drittanbieters sowie der Anweisungen der Veranstaltungsleitung. Dies schließt insbesondere Regeln zum Verhalten in den Räumlichkeiten, zu Rauchverboten und zum Umgang mit Inventar ein.
10.2. Die teilnehmende Person nimmt eigenverantwortlich an der Veranstaltung teil und trägt Sorge für ihre persönliche Gesundheit und Sicherheit. Die teilnehmende Person ist angehalten, die Veranstalterin vorab über relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien zu informieren. Im Notfall leistet die Veranstalterin Erste Hilfe oder organisiert diese. Eine weitergehende Haftung besteht nur im Rahmen der Regelungen in Ziffer 9.
10.3. Die teilnehmende Person hat sich so zu verhalten, dass der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung sowie die berechtigten Interessen anderer Teilnehmender nicht beeinträchtigt werden. Störungen, Belästigungen oder Gefährdungen anderer Teilnehmender – auch durch den Hund der teilnehmenden Person ausgelöst – können zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen.
10.4. Die Veranstalterin ist nach vorheriger Abmahnung berechtigt, Teilnehmende und deren Hund von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn diese den Veranstaltungsablauf nachhaltig stören, sich grob vertragswidrig verhalten oder die Sicherheit anderer Teilnehmender oder deren Hunde gefährden. Bei Gefahr im Verzug ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung zulässig.
In diesem Fall gilt die Teilnahme als aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person beendet, die Regelungen in Ziffer 7.5 bleiben unberührt.
11. Besondere Regelungen für Bildungsurlaube
11.1. Sofern eine Veranstaltung als Bildungsurlaub angeboten wird, hat die Veranstalterin die erforderliche Anerkennung nach dem jeweils einschlägigen Landesgesetz beantragt.
Die Veröffentlichung der Veranstaltung erfolgt im Vertrauen auf eine entsprechende Anerkennung durch die zuständige Behörde. Eine Garantie für den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung kann aufgrund behördlicher Bearbeitungszeiten nicht übernommen werden.
Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, die für ihr Bundesland geltenden Antragsfristen und Formalitäten gegenüber ihrem Arbeitgeber einzuhalten.
11.2. Das Risiko der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber trägt allein die teilnehmende Person; eine Ablehnung stellt keinen Rücktrittsgrund dar. In diesem Fall gelten die regulären Stornierungsbedingungen. Sollte die behördliche Anerkennung unvorhergesehen entfallen, gelten die Regelungen unter Ziffer 8.
11.3. Die Veranstalterin stellt die für die Beantragung und Durchführung des Bildungsurlaubs erforderlichen Teilnahme- und Nachweisbescheinigungen nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.
12. Urheberrecht, Datenschutz und Fotoaufnahmen
12.1. Die ausgegebenen Seminarunterlagen, Präsentationen, Skripte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die teilnehmende Person erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Eine Vervielfältigung, Aufzeichnung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung über den persönlichen Gebrauch hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht gestattet.
12.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Details sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12.3. Die Veranstalterin kann zu rein internen Dokumentationszwecken sowie zur Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (z. B. im Rahmen von Bildungsurlauben) Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung anfertigen. Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die teilnehmenden Personen haben das Recht, dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen.
Für jegliche Veröffentlichung oder Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen zu Marketing- oder Werbezwecken wird vorab eine separate, freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
12.4. Die teilnehmenden Personen verpflichten sich, Inhalte, persönliche Informationen und Beiträge anderer Teilnehmender, die ihnen im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
13. Änderung der AGB
13.1. Diese AGB gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.
13.2. Änderungen dieser AGB für bereits bestehende Verträge werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie für die teilnehmende Person ausschließlich vorteilhaft sind, aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben oder rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen erforderlich werden oder wenn die teilnehmende Person den Änderungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.2. Gerichtsstand: Für Klagen gegen Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand in Deutschland. Für Klagen gegen Unternehmer ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Veranstalterin.
14.3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Die Veranstalterin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen der Textform, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.